Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer mit seinem Automatikfahrzeug eine Toreinfahrt durchbrochen und zwei Stützpfeiler beschädigt. Der Mann behauptete, das Fahrzeug habe sich von selbst in Bewegung gesetzt, nachdem er ausgestiegen war. Beim Versuch, das Auto zu stoppen, sei er dann versehentlich auf das Gaspedal gekommen. Den Schaden sollte seine Vollkaskoversicherung ersetzen, doch die weigerte sich zu zahlen, weil sie die Geschichte nicht glaubte.
Vor Gericht scheiterte die Versicherung. Zwar könne nicht sicher geklärt werden, wie sich der Unfall tatsächlich ereignet habe, hieß es in der Entscheidung. Die Schäden am Fahrzeug und der Toreinfahrt würden aber zur Schilderung des Fahrers passen. Außerdem hätte der Mann den Unfallhergang auch unmittelbar nach dem Vorfall bereits Zeugen gegenüber so geschildert. Hinzu kam, dass das Fahrzeug auch bei einem Test durch einen Gutachter von alleine losgerollt war.
Das Gericht nahm an, dass der Fahrer nur versehentlich auf das Gaspedal gekommen sei, als er versucht habe, sein allein fahrendes Auto zu stoppen. Die Versicherung müsse also für den Schaden aufkommen, entschied das Gericht.
Oberlandesgericht Braunschweig
Aktenzeichen 11 U 74/17
(tc)