-- Anzeige --

Auto fährt allein los – Vollkasko muss Schaden regeln

16.03.2019 15:02 Uhr
Auto fährt allein los – Vollkasko muss Schaden regeln
Im Fall musste die Versicherung eintreten, obwohl der Unfallhergang nicht genau geklärt werden konnte
© Foto: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Eine Vollkaskoversicherung muss auch für Unfallschäden aufkommen, wenn nicht geklärt werden kann, ob sich der Unfall wirklich so ereignet hat wie vom Eigentümer des Autos geschildert.

-- Anzeige --

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer mit seinem Automatikfahrzeug eine Toreinfahrt durchbrochen und zwei Stützpfeiler beschädigt. Der Mann behauptete, das Fahrzeug habe sich von selbst in Bewegung gesetzt, nachdem er ausgestiegen war. Beim Versuch, das Auto zu stoppen, sei er dann versehentlich auf das Gaspedal gekommen. Den Schaden sollte seine Vollkaskoversicherung ersetzen, doch die weigerte sich zu zahlen, weil sie die Geschichte nicht glaubte.

Vor Gericht scheiterte die Versicherung. Zwar könne nicht sicher geklärt werden, wie sich der Unfall tatsächlich ereignet habe, hieß es in der Entscheidung. Die Schäden am Fahrzeug und der Toreinfahrt würden aber zur Schilderung des Fahrers passen. Außerdem hätte der Mann den Unfallhergang auch unmittelbar nach dem Vorfall bereits Zeugen gegenüber so geschildert. Hinzu kam, dass das Fahrzeug auch bei einem Test durch einen Gutachter von alleine losgerollt war.

Das Gericht nahm an, dass der Fahrer nur versehentlich auf das Gaspedal gekommen sei, als er versucht habe, sein allein fahrendes Auto zu stoppen. Die Versicherung müsse also für den Schaden aufkommen, entschied das Gericht.

Oberlandesgericht Braunschweig

Aktenzeichen 11 U 74/17

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.