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Autofahrer kracht gegen Betonpoller

18.01.2019 09:40 Uhr
Autofahrer kracht gegen Betonpoller
Im Fall fuhr ein Autofahrer gegen Betonpoller - und ärgerte sich über gehörigen Blechschaden (Symbolbild)
© Foto: Picture-alliance/Süddeutsche Zeitung Photo

Stellt eine Gemeinde zur Verkehrsberuhigung Betonpoller auf, sind diese so zu errichten, dass sie für Autofahrer ohne Weiteres zu erkennen sind.

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Die Gemeinde hatte zur Abgrenzung einer Sackgasse fünf circa 40 Zentimeter hohe Betonpoller errichtet und nur die äußeren beiden durch Reflektoren gekennzeichnet. Die mittleren Poller waren nicht gekennzeichnet. Auf einen davon fuhr der Autofahrer auf.

Aufgrund der Dunkelheit sowie des Winkels, in dem er in die Straße einfahren wollte, war dieser nicht erkennbar gewesen. Dies vor allem auch, weil eine Höhe von 40 Zentimeter allgemein für einen Autofahrer schwer zu erkennen ist.

Das Gericht sah die zuständige Gemeinde in der Pflicht: Diese haftete zu 75 Prozent für den entstandenen Schaden am Fahrzeug.

Oberlandesgericht Braunschweig

Aktenzeichen 11 U 54/18

(tra)

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