-- Anzeige --

Bierbiker haben ausgeradelt

10.10.2012 16:34 Uhr
Bierbiker haben ausgeradelt
Die Bierbikes werden von den Straßen verschwinden
© Foto: Nigel Treblin - dapd

"Fahrende Theken" sind keine Fortbewegungsmittel, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

-- Anzeige --

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die sogenannten Bierbikes nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.

In der Urteilsbegründung heißt es, die rund fünf Meter langen und 2,30 Meter breiten „fahrenden Theken“, auf denen bis zu 16 Menschen Platz finden, seien aufgrund ihres Erscheinungsbildes nicht als Fortbewegungsmittel zu erkennen, sondern dienten vielmehr dem geselligen Feiern.

Nach Ansicht der Richter werde der Betrieb der Bierbikes auf öffentlichen Straßen nicht vom Gemeingebrauch umfasst, sondern stelle eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

(cm)

Bundesverwaltungsgericht

Aktenzeichen 3 B 8.12

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.