-- Anzeige --

Blinken und Wartepflicht

01.09.2014 12:45 Uhr
Blinken und Wartepflicht
Wer blinkt, biegt ab? Möglich. Verlassen sollte sich der Wartepflichtige darauf nicht, sonst haftet er
© Foto: Stefan Körber/Fotolia

Blinkt jemand, ohne tatsächlich abzubiegen, heißt das, dass der Wartepflichtige bei einem Unfall grundsätzlich voll haftet.

-- Anzeige --

Wenn jemand blinkt, ohne abzubiegen, haftet der Wartepflichtige bei einem Zusammenstoß grundsätzlich voll.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn es keine weiteren Anhaltspunkte für den Wartepflichtigen gegeben hat, dass der Blinkende auch tatsächlich abbiegen wird. Hierzu hätte zum Beispiel eine Verlangsamung der Geschwindigkeit oder ein Einleiten des Abbiegevorgangs gehört.

Allerdings: Der Blinkende muss sich ein Mitverschulden von einem Drittel aus der Betriebsgefahr heraus anrechnen lassen. Diese ist durch das Blinken erhöht, er hat eine Mitursache für den Unfall gesetzt.

(tra)

Oberlandesgericht Naumburg

Aktenzeichen 5 U 206/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.