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Blitzer zu nah: Absehen vom Fahrverbot möglich

23.07.2014 13:14 Uhr
Blitzer zu nah: Absehen vom Fahrverbot möglich
Der Mindestabstand zwischen Temposchild und Blitzanlage schwankt von Bundesland zu Bundesland zwischen 75 und 200 Metern
© Foto: www.fhmedien.de

Wird der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Geschwindigkeitsmessanlage nicht eingehalten, kann die Schuld einer Tat geringer bewertet werden.

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Bei Geschwindigkeitsübertretungen kann die Schuld einer Tat geringer bewertet werden, wenn der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Geschwindigkeitsmessanlage nicht eingehalten wurde. Folge: Allein die Verwirklichung des Tatbestandes stellt noch keine grobe Pflichtverletzung eines Kraftfahrers dar. Im Einzelfall kann von einem Regelfahrverbot Abstand genommen werden.

(tc)

Oberlandesgericht Oldenburg

Aktenzeichen 2 SSBS 364/13

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