Der Bundesrat hat den Weg für Elektro-Tretroller frei gemacht. Wie erwartet stimmten die Länder den Plänen des Bundesverkehrsministeriums und der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge zu. Damit dürfen Elektro-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h künftig im Straßenverkehr fahren. Allerdings muss die Bundesregierung noch einige Änderungen vornehmen, um die Zustimmung der Länderkammer zu bekommen.
Anders als vom Bundesverkehrsministerium gefordert, sollen die E-Scooter erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden. Die Regierungsverordnung hatte für langsamere Modelle ein Mindestalter von zwölf Jahren vorgesehen. Außerdem dürfen die Elektro-Tretroller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Sind solche nicht vorhanden, müssen die Roller auf der Straße gefahren werden. Für den Versicherungsnachweis hat die Bundesregierung eine aufklebbare Versicherungsplakette konzipiert. Eine Helmpflicht wird es nicht geben.
Wenn die Bundesregierung die Änderungen umgesetzt hat, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden. Das ausgegebene Ziel der Bundesregierung war es, die E-Scooter noch vor der Sommerpause auf die Straße zu bringen.
(ms)