Am heutigen Donnerstag soll das Bundesimmissionsschutzgesetz modifiziert werden, um Kommunen eine sichere rechtliche Grundlage zu bieten, wenn diese Fahrverbote für ältere Diesel planen. Im Kabinett soll dabei eine Klausel verabschiedet werden, die Fahrverbote regelmäßig als „nicht verhältnismäßig“ einordnet, wenn der Grenzwert für Stickoxide nur „relativ gering“ überschritten wird.
„Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben“, schreibt das Handelsblatt hierzu. „Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.“
Es sollen weitere Änderungen in Gesetzestext gegossen werden. Euro-4- und Euro-5-Diesel sollen nach Angaben des Presseamts um Fahrverbote herumkommen, wenn sie nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxide „herauspusten“. Dazu müssen sie mit entsprechenden Katalysatoren versehen sein.
(tc)