Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sorgt sich um die Sicherheit alkoholisierter Fahrradfahrer.
„Das hohe Unfallrisiko wird unterschätzt, sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar“, sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Deshalb empfiehlt der DVR dem Gesetzgeber, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für Fahrradfahrer einzuführen, die eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr aufweisen. Erwiesenermaßen treten ab einem Wert von mehr als 1,0 Promille grundsätzlich Ausfallerscheinungen auf.
Die derzeitige Rechtslage lässt es aber zu, dass Fahrradfahrer bis zu einer BAK von 1,5 Promille (zuzüglich 0,1 Promille Sicherheitszuschlag) Alkohol trinken und trotzdem Fahrrad fahren dürfen – es sei denn, es sind deutliche Anzeichen für die Fahrunsicherheit beweisbar. Der DVR fordert den Gesetzgeber auf, diese Regelungslücke zu schließen und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer – analog der 0,5-Promillegrenze des Paragrafen 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei Kraftfahrzeugführern – einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand für Fahrradfahrer einzuführen.
„Damit würde ein deutliches Signal für die Verkehrssicherheit gesetzt. Mehr als 84 Prozent der alkoholisiert an Verkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligten Radfahrer weisen BAK-Werte von 1,1 bis 3,0 Promille und mehr auf. Bei fast jedem vierten Alkoholunfall war ein Fahrradfahrer der Hauptverursacher“, erläutert Eichendorf.
Neueste Ergebnisse einer Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Düsseldorf zeigen, dass ab mehr als 0,8 Promille die groben Fahrfehler zunehmen. Testpersonen, die unter kontrollierten Bedingungen Alkohol getrunken und anschließend auf dem Fahrrad einen realitätsnahen Parcours zu bewältigen hatten, machten ab etwa 1,0 Promille BAK deutlich mehr Fehler.
(DVR, tc)