-- Anzeige --

Fahrerlaubnis weg nach Segway-Fahrt im Suff

12.02.2017 13:28 Uhr
Fahrerlaubnis weg nach Segway-Fahrt im Suff
Ein Segway ist ein Kraftfahrzeug, damit gilt für den Fahrer die gleiche Alkoholgrenze wie zum Beispiel für einen Autofahrer: also 1,1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit
© Foto: ksr/dpp-autoreporter

Wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe zahlen. Außerdem wurde ihm seine Fahrerlaubnis entzogen.

-- Anzeige --

Zum Fall: Der 50-Jährige war laut Autoreporter in den frühen Morgenstunden mit dem Elektro-Einachser auf dem Gehweg nach Hause unterwegs gewesen, als er einer Polizeistreife auffiel. Bei der Blutprobe war ein Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille festgestellt worden.

Der Segway-Fahrer argumentierte, für ihn gelte die gleiche Alkoholgrenze für die absolute Fahruntauglichkeit wie für Rad- und E-Bike-Fahrer, nämlich 1,6 Promille. Das angerufene Gericht stellte aber fest, dass ein Segway ein „durch Maschinenkraft bewegtes und nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug" ist - also ein Kraftfahrzeug.

Segway-Fahrer brauchen auch einen Mofa-Führerschein und müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, wodurch eine rechtliche Gleichstellung mit Fahrradfahrern nicht in Frage kommt.

Hanseatisches Oberlandesgericht  

Aktenzeichen 1 Rev 76/16

(dpp-AutoReporter/wpr/tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.