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Fahrlehrerkongress: Fahrlehrerrecht – Gesetz, Verordnungen, Korrekturen

15.11.2018 20:18 Uhr
Fahrlehrerkongress: Fahrlehrerrecht – Gesetz, Verordnungen, Korrekturen
Volles Haus bei der Nachmittagsveranstaltung im Workshop 1 des 7. Deutschen Fahrlehrerkongresses
© Foto: Werner Kuhnle

Bereits vor dem offiziellen Beginn des 7. Deutschen Fahrlehrerkongresses gab es in Berlin Insider-Infos en masse. In Workshop I klärte die BVF über den Stand bei der „Reform der Reform“ auf.

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„Was sich in der Praxis nicht gewährt, wird zeitnah geändert“: An dieses Versprechen erinnerte Dieter Quentin die anwesende Vertreterin des BMVI, Martina Ochel-Brinkschröder. Die Referentin fürs Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht im Ministerium hat nach eigener Aussage die Reform begleitet und gab einen Überblick über die aktuellen „Reparaturbemühungen“ am Gesetzeswerk.

So sollen im Sommer 2019 noch bestehende Defizite im Fahrlehrergesetz ausgemerzt sein und Ende 2020 die der zugehörigen Verordnungen. „Aber ich will die Erwartungen dämpfen“, sagte sie. Bis dahin sollen offensichtliche Unklarheiten beseitigt werden, viele weitere Änderungen seien erst bis 2023 möglich, wenn die Evaluierungen des Reformpakets abgeschlossen seien.

„Teile der Ausbildung“: endlich konkrete Hinweise

Dennoch: Die Ankündigung, dass der Bund-Länder-Fachausschuss im September endlich den Begriff „Teile der Ausbildung“ definiert hatte, der beim Thema Kooperationen bislang einige Verwirrung stiftete, fand im mit 120 Fahrlehrern besetzen Auditorium viel Anklang. So können nach Ochel-Brinkschröders Aussage künftig der Grundstoff (allgemeiner Teil) und der Zusatzstoff der jeweiligen Klasse des theoretischen Unterrichts, die Grundausbildung und die besonderen Ausbildungsfahrten im Zuge des praktischen Unterrichts an eine Kooperationsfahrschule ausgelagert werden. „Der Berufsstand hat sich sehr positiv dazu geäußert“, kommentierte Dieter Quentin die Ankündigung.

Im Gegensatz dazu habe der Wegfall der Fahrerlaubnisklassen A und CE als Zugangsvoraussetzungen „viel Kritik“ erfahren, sagte die BMVI-Vertreterin weiter. Aber, so meinte sie, die nun fehlende Motorrad- und Lkw-Perspektive könne durch die neue Fahrlehrerausbildung „aufgefangen“ werden. Auch das umstrittene Thema CE-Gesundheitsuntersuchung, wonach nach neuem Recht auch bei BE-Fahrlehrern eine C1-Eignung nötig ist, verteidigte sie. Es seien eben, so fand sie, die Anforderungen an einen Fahrlehrer „höher als bei einem normalen Pkw-Fahrer“. Ein Einlenken signalisierte sie dagegen bei der bis jetzt verpflichtenden Vorlage eines Führungszeugnisses: Man müsse abwarten, was die Evaluierung ergebe, dann werde darüber nachgedacht, kündigte Ochel-Brinkschröder an.

Wenig überraschend mischten die anwesenden Fahrlehrer auch bei weiteren Reform-Themen verbal munter mit: Eine mögliche Verkürzung der schriftlichen Fahrlehrerprüfung von fünf auf zweieinhalb Stunden wurde vom Plenum ebenso heiß diskutiert wie die Frage, ob das Bundesurlaubsgesetz bei der neuen, 1.000 Unterrichtseinheiten umfassenden Fahrlehrerausbildung greife. „Dies Ausbildung sollte generell etwas entspannter werden“, fand ein Fahrlehrer. Auch das Pro und Contra zum Moving-Berufseignungstest wurde rege diskutiert.

Mehr Frauen in den Ausbildungsstätten

Nach der Kaffeepause blickte Ulrich Wibbeke aus der Sicht eines Fahrlehrer-Ausbilders auf die Reform. Der verantwortliche Leiter der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte Bielefeld stellte zunächst eine steigende Teilnehmerzahl in den Schulungen seines Instituts fest. Außerdem gebe es nun mehr Frauen und jüngere Teilnehmer. Aber, schränkte er ein, die negative Seiten seien „Defizite in der Fahrkompetenz“, ein stärkeres Leistungsgefälle und mehr Sprachprobleme.

Beim Ablauf, bei den Inhalten und den Anforderungen der aktuellen Ausbildung nannte Wibbeke einige Probleme beim Namen, die seiner Ansicht nach verbessert werden müssen. So sei zum Beispiel der Einführungsmonat bzw. das Orientierungspraktikum „eine gute Idee“, indes noch ausbaufähig. Er kritisierte die nicht vorhandene einheitliche Vorgehensweise in den Fahrschulen und fand die Schnupperphase erst sinnvoll, wenn diese richtig gestaltet sei. Er forderte unter anderem einen Rahmenlehrplan für den ersten Monat, in dem es darum geht: „Ist der Beruf etwas für mich?“

Bei der fahrpraktischen Prüfung hätten Fahrlehreranwärter durch den Wegfall der Fahrerlaubnisklassen A und CE nunmehr weniger Möglichkeiten, „eingeschliffene“ schlechte Angewohnheiten loszuwerden und sich eine sichere, routinierte Fahrweise zuzulegen, sagte er. „Da fehlt einfach die Vorarbeit durch die Kollegen.“ Hinzu komme häufig zu wenig Fahrpraxis, da deren Nachweis nicht mehr erforderlich sei.

Ähnlich besorgt zeigte sich Wibbeke über die Entwicklung bei den Erweiterungslehrgängen, insbesondere bei den Klassen CE/DE. „Sehr kritisch“ sah er dabei die aktuelle Praxis, dass ein zweijähriger Fahrerlaubnisbesitz den Fahrpraxisnachweis ersetzen solle. Auch die Vernachlässigung des Kompetenzbereichs Technik bereitete ihm Bauchschmerzen: Nur in 44 von 284 Unterrichtseinheiten gehe es um Technik, klagte er und verlangte von der Politik, deren Anzahl zu erhöhen. BMVI-Vertreterin Martina Ochl-Brinkschröder reagierte prompt mit dem Hinweis, dass sich die BASt der Sache angenommen habe. Änderungen seien deswegen durchaus möglich.

„Rentner-Regelung“  weiterdenken

Zum Abschluss des Workshop 1 ging Dieter Quentin auf noch nicht angesprochene Reform-Fragen ein. Besonders der berüchtigte freie Mitarbeiter kam dabei nicht gut weg, da eine Fahrschule durch diesen enorme sozialversicherungsrechtliche Probleme bekommen könne, warnte er. Und davor wolle die BVF seine Mitglieder schützen. Schließlich, forderte er, sollten die Fortbildungen gemäß der „Rentner-Regelung“ 53 Abs. 9 FahrlG „weitergedacht“ werden.

Es sei „nicht erklärbar, dass der Kollege, der über einen unter Umständen jahrzehntelangen Zeitraum ohne vorgeschriebene Fahrlehrerfortbildung nach § 53 FahrlG mit dem Besuch einer Fortbildung wieder aktiv werden darf, während jemand, der aufgrund eines erloschenen Führerscheins der Klasse CE oder DE seine entsprechende Lehrberechtigung verloren hat, nach zwei Jahren eine neue Fahrlehrerprüfung zu absolvieren hat“. Das BMVI werde darüber „intensiv nachdenken“, kündigte Ochel-Brinkschröder an.

(tc)

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