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Fahrlehrerkongress: Reform des Fahrlehrerrechts

10.11.2016 20:09 Uhr
Fahrlehrerkongress: Reform des Fahrlehrerrechts
Gerhard von Bressensdorf führte durch den Workshop II im Berliner Estrel-Hotel
© Foto: Werner Kuhnle

Wie ist der Stand der Dinge bei der Reform des Fahrlehrerrechts? Am Vorabend des Fahrlehrerkongresses 2016 erfuhren die Teilnehmer des Workshops II im Detail, welche gesetzlichen Neuregelungen auf sie zukommen.

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Gerhard von Bressensdorf, der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), und die mehr als 100 anwesenden Fahrlehrer diskutierten mit den Experten Renate Bartelt-Lehrfeld, der zuständigen Referatsleiterin beim BMVI, Michael Bahr von der BASt und Dietmar Sturzbecher, Professor für Jugend-, Familien- und Bildungssoziologie.

Nervenaufreibende Reform

Mehr als drei Jahre würden Berufsstand, Bund und Länder nun schon an der Reform arbeiten, stellte von Bressensdorf, der den Workshop moderierte, fest. „Das hat das ein oder andere Mal die Nerven aller Beteiligten zum Bersten gebracht.“ Dennoch sei die Reform notwendig, „auch wenn sie nicht immer unseren Wünschen entspricht.“ Nach Aussage von Bartelt-Lehrfeld liegt der Gesetzesentwurf derzeit im Kanzleramt. Nächste Woche werde der Kabinettsbeschluss erwartet. „Im Frühjahr des kommenden Jahres soll das Gesetz in Kraft treten“, sagte sie und sprach von einem „guten Entwurf“.

Von Bressensdorf und die Vertreter des Berufsstands sahen dies hier und da natürlich anders. Insbesondere kritisierten sie, dass die Zugangsvoraussetzung des Mittleren Bildungsabschlusses nicht ins Gesetz aufgenommen wurde. Dies sei eine „politische Entscheidung“ gewesen, erwiderte Bartelt-Lehrfeld, da der Mittlere Bildungsabschluss in den Bundesländern völlig unterschiedlich gehandhabt werde. Sturzbecher nannte dies einen „Bildungsflickenteppich“.

Ubermaßregelungen getadelt

Im Kreuzfeuer der Kritik stand ebenfalls der Plan, dass auch A2- und B-Fahrlehrer künftig alle fünf Jahre die Klasse-C-Eignung – die Gesundheitsprüfung – nachweisen müssen, einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister sowie ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Von Bressensdorf geißelte diese „Übermaßregelungen“ und befürchtete eine „Aufstockung der Bürokratie“. Bartelt-Lehrfeld indes verteidigte die Pläne mit der „hohen Verantwortung“, die die Fahrlehrer als Pädagogen hätten.

Bei der geplanten Fahrlehrerausbildung zählte von Bressensdorf ebenfalls wunde Punkte auf. So sei es etwa unsinnig, die fahrpraktische Prüfung bei Nichtbestehen erst am Ende der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte zu wiederholen. „Besteht er auch dann nicht, hat er umsonst die ganze Ausbildung in der Ausbildungsstätte absolviert“, sagte er. Als Kostentreiber sah von  Bressensdorf außerdem die „Zerstückelung“ der Ausbildung durch Reflexionstage in den Ausbildungsstätten an. Sturzbecher warnte davor, an dieser Regelung „herumzudoktern“, sie habe sich in anderen Lehrberufen als ausbildungsfördernd erwiesen und „sollte ausprobiert werden“.

Ärgernis Fahrschulüberwachung

Weitere „heiße Eisen“ standen im Workshop II zur Debatte – und mussten der durchaus heftigen Kritik der Fahrlehrer standhalten: zum Beispiel die Neuregelungen bei den angedachten Kooperationsfahrschulen, der Gemeinschaftsfahrschulen oder die fehlende bundeseinheitliche Fahrschulüberwachung, bei der BMVI-Vertreterin Bartelt-Lehrfeld zugab: „Hier sind wir glorreich an den unterschiedlichen Ländermeinungen gescheitert.“

„Die neuen gesetzlichen Regelungen umfassen nicht weniger als 200 Seiten“, zog von Bressensdorf sein Workshop-Fazit. „Wenn das scheitert, sind wir nicht gut vorbereitet für die Zukunft. Wir können mit den bisherigen Kompromissen besser leben als mit dem Ist-Zustand.“

(tc)

 

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