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Fahrlehrerrechtsreform: Gesetzentwurf im Kabinett

11.11.2016 17:33 Uhr
Fahrlehrerrechtsreform: Gesetzentwurf im Kabinett
"Uns ist ein gutes Werk gelungen", sagte Staatssekretär Michael Odenwald zur geplanten Reform des Fahrlehrerrechts
© Foto: Werner Kuhnle

Michael Odenwald, Staatsekretär im Verkehrsministerium, nahm am ersten Tag des Fahrlehrerkongresses zum aktuellen Stand der Fahrlehrerrechtsreform Stellung. Sein Vortrag wurde mit Spannung erwartet.

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„Der Gesetzesentwurf zur Fahrlehrerrechtsreform befindet sich auf der Zielgeraden“, sagte Michael Odenwald und hielt das 200 Seiten umfassende Werk in die Luft. „Das Reformpaket wurde dem Kabinett zugeleitet und kann in dessen nächster Sitzung erörtert werden.“ Es sei das Ergebnis von vier Jahren harter Arbeit.

„Leichterer Zugang zu spannendem Beruf“

Odenwald skizzierte die bekannten Eckpunkte der Reform. So seien die Zugangsvoraussetzungen einer kritischen Prüfung unterzogen worden, „um einen leichteren Zugang zu einem spannenden Beruf zu ermöglichen“, sagte er. Unter anderem fielen im Zuge dieser Prüfung der Mittlere Bildungsabschluss sowie die Fahrerlaubnisklassen A2 und CE als Zugangsvoraussetzungen weg. Dieser Wegfall schien seiner Ansicht nach vertretbar, um den Beruf zukunftsfähig zu machen, und soll durch eine verbesserte Ausbildung kompensiert werden.

Änderungen wird es nach Aussagen des Staatssekretärs auch am Umfang der Weiterbildungspflichten geben. Seminarerlaubnisinhaber müssten in Zukunft nur noch alle zwei Jahre statt wie bisher jährlich zur Fortbildung – eine Gesetzesänderung, die von den Fahrlehrern mit Beifall quittiert wurde. Neu seien auch Fortbildungspflichten für Ausbildungsfahrlehrer und Sachverständige, die in der Überwachung eingesetzt werden: Diese Fortbildungspflichten sollen mit einem Tag auf die allgemeine Fortbildung angerechnet werden können. „Das ist ein wichtiger Entlastungsbeitrag“, sagte Odenwald.

Personengesellschaften in Zukunft möglich

Nicht nur für die Fahrlehrer, sondern auch für die Fahrschulen werden es Veränderungen geben, kündigte er an. So seien in Zukunft auch Personengesellschaften als Rechtsform einer Fahrschule möglich. Außerdem könnten Teile der Ausbildung an kooperierende Fahrschulen übertragen werden, die Verantwortlichkeit würde aber dennoch klar geregelt. Im Zuge dieser Änderungen solle auch die Begrenzung möglicher Zweigstellen entfallen. „Dies wird aber erst 2019 der Fall sein, um Ihnen genügend Zeit zur Umstellung zu geben.“

„Obwohl wir den zeitlichen und personellen Aufwand unterschätzt haben, ist uns ein sehr gutes Werk gelungen“, stellte Odenwald fest und bedankte sich bei der BVF für die zwar durchaus kritischen, aber immer konstruktiven Beiträge zum Reformpaket. In den kommenden Wochen werde dieses wohl im Bundestag beraten. „Ich bin zuversichtlich, dass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann“, sagte er.

Sprache und Ausdruck sind wichtig

„Mir fällt ein Stein vom Herzen, dass der Entwurf dem Kabinett zugeleitet wurde“, gab der BVF-Vorsitzende Gerhard von Bressensdorf zu, äußerte aber dennoch Kritik: So sei es traurig, dass der Mittlere Bildungsabschluss nicht im Gesetz verankert wurde, „da Sprachqualität und Ausdrucksfähigkeit wichtig sind, um die Arbeit als Fahrlehrer zu verrichten“.  

Er wetterte gegen den Plan, dass auch A2- und B-Fahrlehrer künftig alle fünf Jahre die Klasse-C-Eignung - die Gesundheitsprüfung - nachweisen müssen und äußerte seine Angst vor Konzernfahrschulen, wenn die Zweigstellenbeschränkung wegfällt. Denn: „Bei unseren Fahrschulen kommt es auf jeden einzelnen Fahrlehrer an.“

(tc)

 

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