Wenn ein Fahrverbot als Regel vorgesehen ist, kann davon in außergewöhnlichen Härtefällen abgesehen werden. Wann das der Fall ist, muss der Betroffene beweisen. In vorliegenden Fall war ihm das gelungen: Er war Fahrer bei einem Getränkehandel und für die Auslieferung zuständig. Nach einer fahrlässigen Drogenfahrt bekam er unter anderem ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt. In seinem Vertrag war explizit festgehalten, dass ihm in diesem Fall gekündigt werde. Der Getränkefahrer wehrte sich rechtlich gegen das Fahrverbot - mit dem Hinweis auf den möglichen Verlust seines Jobs.
Im Verlauf des Instanzenzugs hielt das Amtsgericht zunächst am Fahrverbot fest, aber das Oberlandesgericht Bamberg hatte eine andere Sicht der Dinge: Es wollte der prognostischen Einschätzung des Amtsgerichts nicht folgen, dass der Verlust des Arbeitsplatzes nicht so weitreichend sei, da der Betroffene in seinem Beruf ohne Weiteres eine neue Stelle finden werde. Es sah existenzgefährdende Aspekte, die nicht zu ignorieren seien.
Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen 3 Ss OWi 980/18
(tra)