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Fahrverbot bei drohendem Jobverlust?

14.01.2019 13:19 Uhr
Fahrverbot bei drohendem Jobverlust?
Im Fall war der Betroffene als Fahrer in einem Getränkehandel beschäftigt
© Foto: LE Image/Fotolia

Wie entscheidet die Justiz, wenn ein Fahrverbot vielleicht die Kündigung bedeuten kann? Das Oberlandesgericht Bamberg wollte im Fall „existenzgefährdende Aspekte“ nicht ignorieren.

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Wenn ein Fahrverbot als Regel vorgesehen ist, kann davon in außergewöhnlichen Härtefällen abgesehen werden. Wann das der Fall ist, muss der Betroffene beweisen. In vorliegenden Fall war ihm das gelungen: Er war Fahrer bei einem Getränkehandel und für die Auslieferung zuständig. Nach einer fahrlässigen Drogenfahrt bekam er unter anderem ein einmonatiges Fahrverbot aufgebrummt. In seinem Vertrag war explizit festgehalten, dass ihm in diesem Fall gekündigt werde. Der Getränkefahrer wehrte sich rechtlich gegen das Fahrverbot - mit dem Hinweis auf den möglichen Verlust seines Jobs.

Im Verlauf des Instanzenzugs hielt das Amtsgericht zunächst am Fahrverbot fest, aber das Oberlandesgericht Bamberg hatte eine andere Sicht der Dinge: Es wollte der prognostischen Einschätzung des Amtsgerichts nicht folgen, dass der Verlust des Arbeitsplatzes nicht so weitreichend sei, da der Betroffene in seinem Beruf ohne Weiteres eine neue Stelle finden werde. Es sah existenzgefährdende Aspekte, die nicht zu ignorieren seien.

Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen 3 Ss OWi 980/18

(tra)

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