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Fahrzeugreparatur im Ausland

20.01.2015 09:32 Uhr
Fahrzeugreparatur im Ausland
Wer sein Auto günstig im Ausland reparieren lässt, kann auch nur diese Kosten geltend machen
© Foto: © industrieblick/Fotolia

Lässt ein Unfallgeschädigter sein Kfz fachgerecht in einer Werkstätte im Ausland reparieren, kann er den Unfallschaden nicht fiktiv abrechnen.

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Lässt ein unfallgeschädigter Fahrzeugeigentümer sein Kfz fachgerecht in einer preisgünstigen Werkstätte im Ausland reparieren, dann kann er den Unfallschaden nicht fiktiv anhand des Sachverständigengutachtens abrechnen.

Er kann nur die tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen. Der geschädigte Fahrzeughalter soll durch die Werkstattwahl nicht besser gestellt werden.

(jlp)

Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen 5 U 28/14

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