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Gericht: "Anti-Fahrverbot-Gesetz" verstößt gegen EU-Recht

20.04.2019 11:25 Uhr
Gericht: "Anti-Fahrverbot-Gesetz" verstößt gegen EU-Recht
Mit einer Änderung des BImschG wollte der deutsche Bundestag Fahrverbote verhindern
© Foto: Christian Ohde/chromorange/picture-alliance

Die vom Bundestag angestrebte Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) sollte Fahrverbote in deutschen Städten verhindern. Doch der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat etwas dagegen.

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Wie die Online-Ausgabe des Spiegels berichtet, hat der deutsche Bundestag, allen voran Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, bezüglich des geplanten „Anti-Fahrverbot-Gesetzes“ eine herbe juristische Schlappe hinnehmen müssen. Denn der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die angestrebte Gesetzesänderung für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße klar gegen europäisches Recht, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Änderung im BImschG sah vor, dass Fahrverbote in solchen Städten verhindert werden sollen, in denen die Grenzwerte nur knapp überschritten werden, ist auf spiegel-online.de zu lesen. Hierfür sollte der „Toleranzwert“ um zehn Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft – von 40 auf 50 Mikrogramm – erhöht werden. Der Bundestag hatte die Novelle bereits verabschiedet, sie war aber noch nicht in Kraft getreten.

Reutlingen als Streitpunkt

In dem Urteil ging es nach Angaben des Spiegels um den Fall der Stadt Reutlingen in Baden-Württemberg. Diese habe in ihrem Luftreinhalteplan keine Fahrverbote vorgesehen. Die Verantwortlichen der Stadt hätten diese Entscheidung damit "verargumentiert", dass der eigentlich geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft zwar derzeit um 13 Mikrogramm überschritten werde, der Wert aber in den kommenden Jahren durch verschiedene Maßnahmen deutlich unter 50 Mikrogramm absinken werde. Diese "Zukunftsmalerei" reichte dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof nicht aus. Er erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass „massive Überschreitungen des Grenzwertes um bis zu 25 Prozent“ nicht zu tolerieren seien.

Bundesverkehrsminister scheint blamiert

Damit sei die Novelle des BImschG bereits vor ihrem Inkrafttreten schon wieder hinfällig, schreibt die Online-Ausgabe des Spiegels. Vor allem für Bundesverkehrsminister Scheuer sei das Urteil eine Blamage, weil sein Versuch, durch das „Hintertürchen Gesetzesänderung“ die drohenden Fahrverbote in deutschen Städten zu umgehen, damit gescheitert sei.

(ts)

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