Kommt es in einer Baustelle zu einer Streifkollision zwischen einem Lkw und einem Pkw, wobei der Pkw den Lkw überholte, ist zunächst zu klären, wer die jeweilige Fahrspur verlassen hat. Kann dies nicht aufgeklärt werden, besteht eine Haftungsquote von 50:50.
Die Betriebsgefahr des Lkw ist hier nicht höher zu bewerten, obwohl dieser eine größere Masse und einen größeren Umfang als der Pkw hat. Da ein Überholen im Baustellenbereich grundsätzlich möglich ist, solange es nicht verboten wird, muss aber auch der Pkw-Fahrer keine im Verhältnis zum Lkw-Fahrer gesteigerten Sorgfaltspflichten beachten. Insofern wird der Schaden hälftig geteilt.
(tra)
Oberlandesgericht Oldenburg
Aktenzeichen 6 U 64/12