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"HH 1933" als Kennzeichen nicht tragbar

07.05.2019 13:49 Uhr
"HH 1933" als Kennzeichen nicht tragbar
Das VG Düsseldorf ließ das Kennzeichen "HH 1933" nicht zu
© Foto: M. Schuckart/Fotolia

Das Autokennzeichen "HH 1933" hat Behörden und Gerichte beschäftigt. Die Assoziation mit dem Nationalsozialismus rechtfertige eine Einziehung, entschied das VG Düsseldorf.

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Im Fall hatte ein Straßenverkehrsamt das (Wunsch)-Kennzeichen mit der Buchstaben-Zahlen-Kombination „HH 1933“ vergeben. Nach Beschwerden machte die Behörde einen Rückzieher und zog das Kennzeichen ein. Dem Fahrzeughalter passte das nicht, er klagte.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte sich auf die Seite der Behörde. Diese habe rechtmäßig gehandelt, hieß es im entsprechenden Beschluss. Der „durchschnittliche Bürger“ assoziiere „HH 1933“ mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich, wobei „HH“ für „Heil Hitler“ stehe und 1933 an die sogenannte Machtergreifung erinnere.

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Aktenzeichen  6 L 175/19

(tc)

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