Die Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) hat den 23. Gefahrtarif genehmigt bekommen, der Grundlage der Beitragsberechnungen in den nächsten sechs Jahren sein wird. Fahrschulen werden jetzt geringfügig besser eingestuft, was sich erstmals bei der Berechnung des Beitragsvorschusses für 2005 im April auswirkt. Laut der BGF müssen Fahrschulen bei stabilen Rahmenbedingungen nicht mit einer Beitragserhöhung rechnen.
Leicht erhöht wurde die Einstufung des kaufmännischen und verwaltenden Teils. Das könnte sich bei großen Betrieben, die in der Branche relativ selten sind, in diesem Bereich bemerkbar machen.
Fahrschulen sind jetzt in den Gefahrtarif 5,59 eingestuft, der als Faktor in die Berechnung der Beiträge eingeht. Andere Berufszweige liegen zwischen den Luftfahrtunternehmen mit 1,25 und den Reittierhaltern mit dem Faktor 43,15, bei denen die BGF besonders schwere Unfallfolgen regulieren muss. Detaillierte Informationen über den 23. Gefahrtarif brachte der SicherheitsPartner 1/2005, der auch Fahrschulen als Bestandteil der Verkehrsrundschau am 21.01.2005 zugegangen ist.
(dif, 05.01.05)