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Tempobegrenzer kommen auf breiter Front

11.01.2005 09:16 Uhr
Tempobegrenzer kommen auf breiter Front

Ältere Lkw und Omnibusse müssen nicht mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer nachgerüstet werden.

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Seit dem 1. Januar 2005 müssen neu in den Verkehr kommende Omnibusse, Lkw, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einen Geschwindigkeitsbegrenzer haben. Omnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 10 Tonnen, die zwischen dem 1.10.2001 und dem 1.1.2005 in den Verkehr gekommen sind, brauchen den Begrenzer ab dem 1.1.2006. Lkw, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 12 Tonnen, die zwischen dem 1.10.2001 und dem 1.1.2005 in den Verkehr gekommen sind, müssen ebenfalls ab dem 1.1.2006 eine Tempobremse haben. Wichtig für Fahrschulen mit älteren Ausbildungsfahrzeugen: Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen sowie Lkw, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mehr als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, die vor dem 1.1.1988 erstmals in den Verkehr gekommen sind, müssen nicht nachgerüstet werden. (dif, 11.01.05)
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