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Anforderungen an prüfungstaugliche Pkw

23.05.2000 12:01 Uhr

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Jeder Fahrschul-Pkw ist nur dann prüfungstauglich, wenn er der "Richtlinie für die Begutachtung von Personenkraftwagen auf Ihre Eignung als Prüfungsfahrzeuge" entspricht. Hinter dem umständlichen Titel verbergen sich heute drei Hauptanforderungen: - Das Fahrzeug muss auf der rechten Seite mindestens zwei Türen haben. - Der Platz des Prüfers muss mit einer Kopfstütze oder einem "Sitzhöcker" mit vergleichbarer Schutzwirkung ausgestattet sein. - Der Raum für den Prüfer muss einer Reihe von Mindestmaßen entsprechen. Die geforderten Mindestmaße zeigt die Zeichnung. In der Regel lassen die Fahrzeughersteller ihre Fahrzeuge gleich bei der Homologation entsprechend prüfen. Die Einzelergebnisse, die die einzelnen TÜV und der Dekra ermitteln, werden an den Verband der Technischen Überwachungsvereine weitergeleitet (VdTÜV). Dort führt Wolfgang Heidrich eine Liste aller prüfungstauglichen Pkw. Diese Liste wird nur unregelmäßig überarbeitet. Die Redaktion der Zeitschrift FAHRSCHULE frägt deshalb bei der Neuvorstellung von Pkw nach, ob der betreffende Typ bereits prüfungstauglich ist. Wenn ja, wird er umgehend in diese Liste aufgenommen.

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TIROL from vivicorsi on Vimeo.



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