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Abbremsen als Maßregelung: Alleiniges Verschulden bei Unfall

26.06.2022 11:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abbremsen als Maßregelung: Alleiniges Verschulden bei Unfall
Durch ihre eigenmächtige „Zurechtweisung“ provozierte eine Autofahrerin einen Auffahrunfall
© Foto: bluedesign/Fotolia

Drängeln, schleichen, Vorfahrt missachten – meist gibt es genügend Anlässe, um sich über andere Verkehrsteilnehmer aufzuregen. Wer aber das Fehlverhalten anderer selbstständig tadelt, kann sich damit Ärger einhandeln. Das zeigt eine Entscheidung des Koblenzer Oberlandesgerichts.

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Dem Urteil, über das die Plattform anwaltsregister.de berichtet, lag folgender Fall zugrunde: Eine Autofahrerin war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs als ein Lkw in die Straße einbog und der Frau die Vorfahrt nahm. Ihr Ärger über das falsche Verhalten des Lkw-Fahrers verleitete die Autofahrerin zu einer „Disziplinarmaßnahme“: Sie überholte den Lkw und bremste vor ihm plötzlich ab. Der Lkw-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr auf.

Den Schaden an ihrem Auto wollte sich die Frau daraufhin von dem Lkw-Fahrer ersetzen lassen und klagte vor Gericht. Das sah die Sache allerdings entschieden anders: Die Autofahrerin habe sich im groben Maße verkehrswidrig verhalten. Der Unfall sei alleine auf ihr Verhalten zurückzuführen. Dass der Lkw-Fahrer zuvor die Vorfahrt missachtet hatte, spiele dabei keine Rolle. Denn das habe den Unfall nicht ausgelöst. Weil sie nur abgebremst hatte, um den Lkw-Fahrer zu maßregeln, musste die Frau alleine haften.

Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 1518/21

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