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„Rennen“ mit Zivilstreife strafbar

10.01.2022 12:39 Uhr | Lesezeit: 2 min
„Rennen“ mit Zivilstreife strafbar
Ein Raser wollte sich mit einer Zivilstreife in einem "Rennen" messen. Das kam ihm teuer zu stehen
© Foto: Karl-Heinz Spremberg/chr

Ein Raser wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er gedacht hatte, eine Zivilstreife der Polizei sei ein Konkurrent, mit dem er ein „Rennen“ austragen könnte.

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Eine Zivilstreife der Polizei wollte einen Autofahrer überholen und kontrollieren, nachdem dieser mit einem „Kavalierstart“ von einer Ampel losgefahren war. Er bemerkte das Überholmanöver und gab Gas bis auf 117 km/h. Der Raser dachte dabei, er sei Teil eines „Rennens“ und wollte so schnell wie möglich davonfahren.

Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main bekam er die Quittung dafür. Dieses verurteilte ihn wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen gemäß Paragraf 315 d StGB. Zur Überzeugung des Gerichts habe er sich mit „unangepasster Geschwindigkeit“ fortbewegt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten. So etwas sei „grob verkehrswidrig“.

Eine Tatprovokation der Polizeibeamten, die ins Feld geführt wurde, erkannte das Gericht nicht. Die Zivilstreife wollte den Raser nur anhalten, als sie ihn überholten. Dieser hätte sich dadurch nicht provozieren lassen dürfen.

Amtsgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen 975 Ds 3230 Js 217464/21 

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