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Teilkasko muss Reh-Unfall bezahlen

12.11.2004 14:26 Uhr

Auch wenn ein Autofahrer beim Ausweichen nicht planvoll agiert, darf die Versicherung die Zahlung nicht verweigern.

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Weicht ein Kraftfahrzeugführer einem plötzlich auftauchenden Reh aus und gerät hierbei in den Straßengraben, so ist die Teilkaskoversicherung verpflichtet, diesen Fahrzeugschaden als Rettungskosten zu bezahlen. Die Argumentation der Versicherung, dass der Fahrzeugführer nicht planvoll, sondern lediglich reflexhaft und damit unvernünftig gehandelt habe, zieht nicht. Zur Vermeidung von Personenschäden ist der Fahrzeugführer in einem solchen Fall nämlich berechtigt, dem plötzlich auftauchenden Wild auszuweichen. Dass sich der beabsichtigte Erfolg der Rettungshandlung letztendlich nicht einstellte, ist dabei ohne Belang. (jlp, 08.11.04) Oberlandesgericht Oldenburg Aktenzeichen 3 U 80/04
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