Vollkasko: Kein Selbstbehalt bei Rettungskosten
So genannte Rettungskosten muss die Versicherung voll bezahlen - ein in der Vollkasko vereinbarter Selbstbehalt dart nicht abgezogen werden.
So genannte Rettungskosten muss die Versicherung voll bezahlen - ein in der Vollkasko vereinbarter Selbstbehalt dart nicht abgezogen werden.
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