-- Anzeige --

Kein Schadenersatz bei natürlichem Astbruch

12.06.2014 16:03 Uhr
Kein Schadenersatz bei natürlichem Astbruch
Eine Kommune muss bei gesunden Straßenbäumen keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen
© Foto: Marco2811/Fotolia

Wird ein Fahrzeug durch natürlichen Astbruch beschädigt, kann der Fahrzeughalter keinen Schadenersatz gegenüber der Kommune geltend machen.

-- Anzeige --

Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken.

Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen – wie zum Beispiel bei der Pappel oder bei anderen Weichhölzern – ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden können.

Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug unter solchen Bäumen abstellen, haben deshalb für einen solchen Astbruch keinen Schadenersatzanspruch gegen die Kommune, weil diese ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat.

(jlp)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen III ZR 352/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.