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Kein Überholen an geparktem Kfz

06.02.2015 11:02 Uhr
Kein Überholen an geparktem Kfz
Potenziell gefährliche Situation: Wer direkt nach dem Anfahren vom Straßenrand wendet, handelt grob verkehrswidrig
© Foto: kosmos111/Fotolia

Denjenigen Kraftfahrer, der vom Straßenrand anfährt und sogleich wendet, trifft bei einem Verkehrsunfall die volle Haftung.

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Denjenigen Kraftfahrer, der vom Straßenrand anfährt und sogleich wendet, trifft bei einem Verkehrsunfall die volle Haftung. Fahrzeugführer, die in einer solchen Situation an diesem abgestellten Fahrzeug vorbeifahren, "überholen" nicht. Es bleibt dabei, dass das Anfahren und Wenden vom Fahrbahnrand grob verkehrswidrig ist und dass dieser Fahrzeugführer die alleinige Schuld am Kfz-Unfall zu tragen hat.

(jlp)

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 1889/14

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