Vor wenigen Tagen berichtete Fahrschule-Online über den Fall eines Vaters, der eine Fahrschule verklagte, nachdem sein 20-jähriger Sohn durch die Fahrerlaubnisprüfung gefallen war. Er wollte 80 Prozent der Ausbildungskosten (2.630 Euro) rückerstattet bekommen. Der Vater hielt Fehler in der Ausbildung für ausschlaggebend für das Scheitern seines Sohnes. Vor dem Amtsgericht war er aber mit einer Zivilklage gescheitert.
Der Vater ging in Berufung – und scheiterte erneut. Das zuständige Landgericht ließ es gar nicht erst zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Die Berufung habe eh keine Erfolgsaussichten, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
(tc)