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Kollision auf Autobahn wird ab 130 km/h teurer

18.06.2012 10:25 Uhr
Kollision auf Autobahn wird ab 130 km/h teurer
Im verhandelten Fall betrug die Haftungsverteilung 40:60
© Foto: Erwin W. _panthermedia.net

Bei einer Kollision auf der Autobahn mit ungeklärter Schuldfrage muss derjenige einen höheren Kostenanteil tragen, der schneller als die Richtgeschwindigkeit gefahren ist.

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Der Geschädigte fuhr mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h auf der Autobahn. Er kollidierte dort mit einem anderen Fahrzeug, seines wurde vorne rechts beschädigt, das des anderen hinten links.

Es blieb zwischen den Beteiligten streitig, auf welcher Fahrspur sich der Unfall ereignet hatte, und damit auch, ob ein Spurwechsel stattgefunden hatte. Üblicherweise wäre hier eine Schadenteilung nach einer Quote 50 zu 50 erfolgt. Diese Quote wurde hier abgeändert in 40 zu 60 zu Lasten des schnellen Geschädigten, weil er mindestens 30 km/h über der Richtgeschwindigkeit gefahren war.

(tra)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen I-6 U 174/10

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