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Linksabbieger muss Gegenverkehr Platz lassen

20.06.2019 10:16 Uhr
Linksabbieger muss Gegenverkehr Platz lassen
Im Fall stritten beide Parteien um Schadenersatz nach einem Unfall
© Foto: Ralf Gosch/stock.adobe.com

Ein Linksabbieger und ein entgegenkommender Fahrer kollidierten. Das Gericht machte im Urteil deutlich, wie es sich einen korrekten Abbiegevorgang vorstellt.

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Der klägerische Passat-Fahrer wollte innerorts auf einer Vorfahrtsstraße nach links in die dortige Straße abbiegen. Der beklagte Polo-Fahrer fuhr mit mindestens 80 km/h in entgegengesetzter Richtung. Der Passat wurde hinten rechts von der Front des Polos getroffen. Der Passat-Fahrer wollte vom Polofahrer Schadenersatz.  

Das Kammergericht Berlin stellte zunächst grundsätzlich fest: Auch bei überhöhter Geschwindigkeit eines Bevorrechtigten sei davon auszugehen, dass der Linksabbieger seine Wartepflicht verletzt habe.  

Aber, schränkte das Gericht ein, überschreite der entgegenkommende Bevorrechtigte die innerorts zulässige Geschwindigkeit mit – mindestens – 80 km/h deutlich, dann wirke sich das auf die Verschuldensquoten aus. Nach Ansicht der Richter ist dann eine Quote von zwei Dritteln zulasten des Bevorrechtigten, also des Passat-Fahrers, angemessen.

Dabei führte das KG aus: Der Wartepflichtige dürfe nur fahren, wenn er erkennen könne, dass der Vorfahrtberechtigte weder gefährdet noch behindert werde. Daher sei es nicht erlaubt, knapp vor dem Herannahen noch abzubiegen - selbst wenn der Gegenverkehr nicht abbremsen müsse.

„Es genügt also nicht, wenn das Fahrzeug im Gegenverkehr unverzögert knapp hinter der Heckstoßstange vorbeifahren könnte; vielmehr bedarf es eines deutlichen Abstandes, denn andernfalls würden verantwortungsbewusste, umsichtige Fahrer dennoch zu einem stärkeren Abbremsen genötigt“, heißt es im Urteil. 

Kammgericht Berlin

Aktenzeichen 22 U 122/17

(tc)

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