Im Bereich innerörtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen soll die Straßenverkehrsordnung (StVO) angepasst werden, das fordert jetzt die Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom Bund.
Auch die Deutsche Verkehrswacht (DVW) setzt sich schon seit Langem dafür ein. Besonders auf Straßen in der Nähe von Kindertageseinrichtungen und Schulen sollen demnach Geschwindigkeitsbegrenzungen und -überprüfungen für mehr Sicherheit sorgen.
Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a. D.: „Kindern gebührt eine Schutzzone gerade an den Orten, die sie regelmäßig besuchen. Daher würde die DVW eine obligatorische Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten sehr begrüßen.“
Die Verkehrsminister der Länder sehen Regelungsbedarf und die Umkehrung des Regel-Ausnahmeverhältnisses insbesondere vor allgemeinbildenden Schulen und sozialen Einrichtungen, beispielsweise Kindertagesstätten, aber auch Seniorenheimen und Krankenhäusern. Dort ist nach VMK-Ansicht grundsätzlich und nicht nur in Ausnahmefällen eine besondere Gefahrenlage gegeben, weshalb sie sich für eine Anordnungserleichterung von Tempo-30-Zonen an sensiblen Streckenabschnitten ausspricht. Mehr Verkehrssicherheit, insbesondere auch für ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters oder körperlicher und mentaler Einschränkungen mehr Schutz benötigen, verspricht sich auch die DVW.
(DVW/pt)