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Mobiltelefon: Bloßes Halten kein Verstoß

18.03.2019 13:36 Uhr
Mobiltelefon: Bloßes Halten kein Verstoß
Das In-der-Hand-halten allein ist nicht bußgeldwürdig, entschied das OLG Celle
© Foto: dolphfyn/stock.adobe.com

Wer sein Mobiltelefon während der Fahrt nur in der Hand hält, verstößt nicht gegen Paragraf 23 Abs. 1 a StVO, in dem es um die vorschriftswidrige Benutzung eines elektrischen Gerätes geht.

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Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle ist das bloße Halten eines Mobiltelefons nicht mit dem Gesetzeswortlaut vereinbar. Laut Paragraf 23 Abs. 1 a StVO müsse zusätzlich zum Aufnehmen oder Halten noch ein „Element der Benutzung“ hinzukommen. Fehle es daran, sei auch das Aufnahmen oder Halten nicht verboten.

Nach Angaben des juristischen Informationsportal rechtsindex.de ist dieses Problem in der Fachliteratur umstritten, auch Obergerichte seien sich nicht einig.

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 3 Ss (OWi) 8/19

(tc)

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