Dass in Deutschland bei einem Stau eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr und Notarzt gebildet werden muss, dürfte jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein. Aber wie sieht die Regelung im Ausland aus? Der ADAC zeigt auf, worauf in anderen Ländern zu achten ist.
Österreich: Hier ist es Pflicht, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung eine Rettungsgasse zu bilden. Bereits wenn der Verkehr zu stocken beginnt, müssen sich alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur so weit wie möglich links, auf der rechten Spur so weit wie möglich rechts einordnen.
Slowenien: Es gelten die gleichen Vorschriften wie in Österreich.
Schweiz: Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte freigehalten werden. Bei einem Stau auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen gilt dagegen: Die Gasse muss zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links gebildet werden.
Frankreich und Spanien: In diesen beiden Ländern gibt es keine Regelung, die mit der deutschen zu vergleichen wäre. Allerdings ist auch hier vorgeschrieben, dass den Einsatzfahrzeugen eine Möglichkeit der Vorbeifahrt gegeben werden muss.
Tschechien: Die Rettungsgasse verläuft in der Mitte, wenn es sich um eine Straße mit zwei Fahrspuren handelt. Bei mehrspurigen Richtungsfahrbahnen gilt hier allerdings eine andere Regelung als in anderen Ländern: Dort muss eine Gasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur freigehalten werden.
Italien und Niederlande: Hier gibt es keine speziellen Vorschriften.
In der Mediathek des ADAC findet sich eine animierte Grafik dazu, wie Verkehrsteilnehmer richtig eine Rettungsgasse bilden.
(ADAC/jg)