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Gesetzentwurf: Null Promille für Fahranfänger

22.07.2005 15:44 Uhr

Das Bundesverkehrsministerium will außerdem bei den regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen von Lkw, Bus- und Taxifahrern krankhafte Schlafstörungen berücksichtigt wissen.

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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat sehr kurzfristig einen Gesetzentwurf in die Verbandsanhörung gegeben, der eine Null-Promille-Regelung für Fahranfänger während der Probezeit vorsieht. Über die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften soll außerdem Methamphetamin in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen aufgenommen wurden. Ferner sieht der Entwurf vor, dass „krankhafte Schlafstörungen“ in die regelmäßigen Screening-Untersuchungen von Lkw-, Bus- und Taxifahrern aufgenommen werden sollen. Wegen der Neuwahl des Bundestages ist unklar, welches Schicksal der hastig vorgelegte Entwurf haben wird. (dif, 22.07.2005)
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