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Hamburg: Hanseaten dürfen mit 17 starten

31.05.2005 09:14 Uhr

Neben Bremen will auch Hamburg nicht mehr auf eine bundeseinheitliche Verordnung zum „Begleiteten Fahren ab 17“ warten.

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Zum Modellversuch „Begleitetes Fahren – Führerschein mit 17“ dürfen sich Fahrschüler aus Hamburg ab dem 1. Juni in Fahrschulen anmelden. Zuvor allerdings müssen sie einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt haben. Das verkündete die Behörde für Inneres der Hansestadt Anfang Mai. Anders als in Bremen müssen sowohl die namentlich zu benennenden Begleiter als auch die Fahrschüler an einer 90-minütigen Einweisung teilnehmen. Sie findet in einer Fahrschule oder bei der Landesverkehrswacht statt. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre den Pkw-Führerschein haben und dürfen nicht mehr als fünf Punkte in Flensburg haben. Darüber und über andere Hintergründe informiert eine klar gestaltete Internetseite. (dif, 31.05.05) http://www.begleitetes-fahren.hamburg.de
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