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Niedersachsen irritiert von Begleiter-Regeln

10.08.2005 18:27 Uhr

In Niedersachsen gelten noch einige Zeit lang andere als die bundesweit einheitlichen Regelungen für das Begleitete Fahren ab 17.

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Die großen Freiheiten der Bundesländer im Fahrerlaubnisrecht haben zu Irritationen beim Begleiteten Fahren geführt. Abweichend von den im Titelthema der FAHRSCHULE 8/2005 enthaltenen „Häufig gestellten Fragen“ hat das Land Niedersachsen striktere Regelungen für den Begleiter. Beispielsweise ließ das Land, das in der Sache laut einer Pressemitteilung seines Verkehrsministers einen „Alleingang“ gewagt hatte, als Begleiter zunächst nur Sorgeberechtigte zu und inzwischen auch die Stiefeltern. Insgesamt dürfen nach wie vor nur zwei Begleiter benannt werden, die man während der Begleitphase nach einer Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde auch wechseln darf. Ende des Jahres soll eine Landesverordnung die bisher angewandten niedersächsischen Bedingungen ablösen. Teilweise haben auch die Stadtstaaten Hamburg und Bremen abweichende Regelungen getroffen. Auch sie hatten die bundesweit einheitliche Regelung nicht abwarten wollen. (dif, 10.08.05) http://www.begleitetes-fahren.de
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