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Rußfilter: Kabinett beschließt Förderung

13.05.2005 17:15 Uhr

Wer jetzt einen Fahrschul-Pkw mit Dieselmotor bestellt, darf mit einer Steuerförderung rechnen, wenn das Auto einen leistungsfähigen Dieselpartikelfilter serienmäßig hat oder damit nachgerüstet werden kann.

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Neue Pkw mit Dieselpartikelfilter sollen mit 350 Euro Steuerabzug gefördert werden, die Nachrüstung mit 250 Euro. Dafür soll die Kraftfahrzeugsteuer für bestimmte „Filterlose“ ab der Erstzulassung 2008 steigen. Einen entsprechenden Entwurf des Bundesfinanzministeriums hat das Bundeskabinett beschlossen. Wenn der Bundesrat und die Europäische Kommission zustimmen, könnte der Entwurf zum 1.1.2006 in Kraft treten. Der Entwurf sieht vor, dass neue Pkw, die zwischen 1.1.2005 und 31.12.2007 neu zugelassen werden und nicht mehr als 0,005 Gramm Partikel pro Kilometer ausstoßen, gefördert werden. Neue Pkw, die diesen Wert ab Erstzulassung 1.1.2008 nicht einhalten, sollen mit einem einmaligen Zuschlag von 20 Prozent der Jahressteuer belastet werden. Derselbe Förderzeitraum wie bei Neufahrzeugen gilt auch bei der Nachrüstung. Die Anforderungen an die Partikelminderungstechnik soll die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regeln. Die genauen Bestimmungen kann man aus dem Internet herunterladen. (dif, 13.05.2005) http://www.bundesfinanzministerium.de
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