Erst braucht man die Nebelschlussleuchte so gut wie nie, und im Ernstfall hat man so manche Regel schnell vergessen. Der TÜV Süd erinnert daher jetzt zur Winterzeit daran, die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern sowie nur bei Nebel zu verwenden. Folglich müssen Autofahrer bei einzelnen Nebelbänken die rote Leuchte immer ein- und ausschalten. Eine kleine gelbe Lampe im Armaturenbrett signalisiert, ob die Nebelschlussleuchte gerade aktiviert ist. Dennoch sollte man beim Starten des Motors überprüfen, ob die Nebelschlussleuchte von der letzten Fahrt noch angeschaltet ist oder nicht. Nicht vergessen: Bei Fahrten mit der Nebelschlussleuchte vom Gas gehen, denn laut Gesetz darf man bei Sichtweiten unter 50 Metern nur 50 km/h fahren! (loew, 2.1.2007)
TÜV Süd: Klarheit bei Nebel
Der TÜV Süd gibt Tipps für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Nebelschlussleuchte.