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Wohnmobile: Untersuchungen synchronisiert

11.01.2005 10:08 Uhr

Wohnmobile, die mit der Klasse B gefahren werden dürfen, müssen jetzt erst nach 36 Monaten zur ersten Abgasuntersuchung.

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Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen müssen jetzt erst nach 36 Monaten zur Abgasuntersuchung und damit zeitgleich mit der ersten Hauptuntersuchung. Bislang war die erste Abgasuntersuchung schon nach 24 Monaten fällig, während die Frist bis zur ersten Hauptuntersuchung zwischenzeitlich verlängert worden war. Das geht aus der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO hervor, die das Bundesverkehrsministerium am 31.12.2005 im Verkehrsblatt 24/2004 veröffentlicht hat. (dif, 11.01.05)
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