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Polizeikelle beschädigt Auto – Schadensersatz?

21.09.2016 10:00 Uhr
Polizeikelle beschädigt Auto – Schadensersatz?
Langsam fahren - dann beschädigt die Kelle auch nicht das eigene Fahrzeug
© Foto: Kzenon/Fotolia

Vorsicht bei Kontrollen: Wer in eine Polizei-Kontrolle gerät, muss langsam fahren und den Seitenabstand einhalten.

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Wird eine Polizeikontrolle durchgeführt und ist der Polizeibeamte sowie die von ihm verwendete Winkerkelle deutlich zu erkennen, muss der Autofahrer, der auf den Beamten zu fährt, langsam fahren und gegebenenfalls auch einen größeren Seitenabstand einhalten. 

Kommt es zur Beschädigung seines Fahrzeugs durch die Kelle, kann er einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land aus dem Grund der Amtshaftung nicht herleiten, wenn er dies nicht beachtet hat und das Haltesignal des Beamten missachtet hat.

(tra)

Oberlandesgericht Saarbrücken
Aktenzeichen 4 U 119/14

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