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Auch Vorfahrtberechtigte sind haftbar

09.06.2005 12:53 Uhr

Vorfahrtberechtigte, die die Geschwindigkeit überschritten haben, müssen unter Umständen bei einem Unfall in die eigene Tasche greifen.

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Überschreitet ein Kraftfahrzeugfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 17 km/h und wirkt sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung ursächlich auf den Unfall aus, dann haftet dieser Fahrzeugführer für die Unfallfolgen zu 50 Prozent - und zwar auch dann, wenn er vorfahrtsberechtigt war. (jlp, 9.6.05) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 326/02
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