Einschränkung beim Fahrtenbuch
Wer nach einem „einfachen“ Rotlichtverstoß den Fahrer des Fahrzeugs nicht nennen will, muss nicht länger als ein halbes Jahr Fahrtenbuch führen.
Wer nach einem „einfachen“ Rotlichtverstoß den Fahrer des Fahrzeugs nicht nennen will, muss nicht länger als ein halbes Jahr Fahrtenbuch führen.
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