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Gehalt: Überzahlungen müssen mitgeteilt werden

13.07.2005 08:41 Uhr

Wer versehentlich zu viel gezahltes Gehalt einfach einsteckt, muss mit Kündigung rechnen.

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Wer versehentlich zu viel Gehalt ausgezahlt bekommt, muss dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Im verhandelten Fall, den die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline veröffentlich hat, hatte eine Arbeitnehmerin sechs Monate lang zu viel Gehalt bekommen - insgesamt 8.500 Euro. Das Geld hat sie stillschweigend eingesteckt. Als der Arbeitgeber dies entdeckte, kündigte er ihr. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Bei einem solchen Verhalten sei eine vorherige Abmahnung nicht notwendig. (sym, 13.07.05)
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