Krankheitsbedingte Kündigung

07.04.2011 09:40 Uhr

Ein Arbeitnehmer darf nur krankheitsbedingt gekündigt werden, wenn keine gleichwertige Stelle verfügbar ist.

Eine krankheitsbedingte arbeitsrechtliche Kündigung eines Arbeitnehmers kommt nur dann in Betracht, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich ist. Gegebenenfalls muss der Arbeitgeber hier unter Wahrnehmung seines Direktionsrechts gleichwertige, leidensgerechte Arbeitsplätze freimachen. Die Beweispflicht für das Fehlen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten trägt der Arbeitgeber. (jlp) Bundesarbeitsgericht Aktenzeichen 2 AZR 88/09

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.