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Lkw-Fahrer haben Recht auf Tachoscheiben

13.07.2005 08:19 Uhr
Lkw-Fahrer haben Recht auf Tachoscheiben

Fuhrunternehmer sind verpflichtet, ihren Fahrern auf Verlangen Kopien ihrer Tachoscheiben auszuhändigen.

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Ein Fuhrunternehmer ist verpflichtet, seinen Lkw-Fahrern auf deren Verlangen die Tachoscheiben von ihren Touren auszuhändigen - zwar nicht die Originale, aber Kopien davon. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hinweist. Der Arbeitnehmer kann sie dann bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit seinem Arbeitgeber einsetzen - etwa zum Nachweis strittiger Überstunden. Für den Betroffenen kam dieses Urteil allerdings zu spät - die Originale waren bereits vernichtet worden. "Nach der entsprechenden EWG-Verordnung muss ein Unternehmen die Fahrtenschreiberdiagramme nämlich nur ein Jahr lang aufbewahren", so die Anwaltshotline. Betroffene sollten deshalb schnell handeln. (sym, 13.07.05) Landesarbeitsgericht Niedersachsen Aktenzeichen 13 Sa 842/04
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