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Rasen ist vorsätzlich - und teurer

17.06.2005 13:47 Uhr

Wer fast doppelt so schnell fährt wie erlaubt, muss damit rechnen, härter bestraft zu werden als es der Bußgeldkatalog vorsieht.

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Überschreitet ein Kraftfahrzeugführer mit seinem Pkw innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um nahezu 100 Prozent (97 km/h statt der vorgeschriebenen 50 km/h), so muss die Bußgeldbehörde und das Gericht von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen. Das führt zu einer Bußgelderhöhung. (jlp, 17.06.05) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 3 Ws (B) 83/04
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