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Rechtsschutz zahlt nicht immer

09.12.2004 16:07 Uhr
Rechtsschutz zahlt nicht immer

Für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit stehen, zahlt ein Privatrechtsschutz nicht.

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Wer rechtsschutzversichert ist, ist gut abgesichert und kann einem Prozess gelassen entgegen sehen, meint man. Gerade Selbständige müssen hier jedoch vorsichtig sein: Haben sie lediglich eine Privatrechtsschutz abgeschlossen, so gilt diese auch nur für private Angelegenheiten. Steht ein anzustrengender Rechtsstreit in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit einer, auch früher ausgeübten, selbständigen Tätigkeit, so greift eine nach § 29 Allgemeine Rechtsschutzbedingungen abgeschlossene Versicherung nicht. (tra, 09.12.04) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 6 U 62/04
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