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Rotlicht: Mitziehen kein Augenblicksversagen

07.07.2005 08:16 Uhr
Rotlicht: Mitziehen kein Augenblicksversagen

Wer seinem Vordermann bei Ampelrot folgt, muss mit einem Fahrverbot rechnen.

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Verlässt sich ein Kraftfahrzeugführer bei der Annäherung an eine Ampel auf das Verhalten beziehungsweise die Einschätzung seines Vordermanns und überfährt er deshalb das schon mehr als eine Sekunde andauernde Rotlicht, so handelt es sich nicht um ein bloßes Augenblicksversagen, sondern um eine gravierende Pflichtverletzung, die die Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigt. (jlp, 07.07.05) Bayerisches Oberstes Landesgericht Aktenzeichen: 1 ObOWi 310/04
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