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Seelische Belastung am Steuer kann teuer werden

27.05.2005 08:29 Uhr
Seelische Belastung am Steuer kann teuer werden

Wer trotz seelischer Belastung Auto fährt, muss bei einem Unfall unter Umständen den kompletten Schaden aus eigener Tasche zahlen.

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Wer infolge großer seelischer Belastung nicht in der Lage ist, aufmerksam am Straßenverkehr teilzunehmen, der muss wie ein alkoholisierter Fahrer die Hände vom Steuer lassen. Andernfalls muss er bei einem Unfall damit rechnen, dass seine Versicherung aufgrund des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit von der Haftung frei wird. So geschehen in einem Fall, in dem eine Pkw-Fahrerin sowohl ein Hinweisschild „Stopp 50 m“ als auch das eigentliche Stoppschild übersehen hatte, so dass es in der Kreuzung zu einer Kollision kam. Die Fahrerin wendete ein, dass sie aufgrund des Umstandes, dass sie zu ihrem schwer kranken Mann unterwegs gewesen sei, die Schilder nicht wahrgenommen habe. Die Versicherung warf ihr insoweit grobe Fahrlässigkeit vor, verlangte Ersatz des Schadens am Fremdfahrzeug von der Pkw-Fahrerin und bekam recht. Die Versicherung war hier von der Haftung frei, da die Fahrerin sich erst gar nicht hinters Steuer hätte setzen dürfen. (tra, 27.05.05) Landgericht Koblenz Aktenzeichen 5 O 418/03
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