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Verwarnungsgeld muss nicht versteuert werden

10.06.2005 11:17 Uhr

Für vom Arbeitgeber übernommene Verwarnungsgelder muss keine Lohnsteuer gezahlt werden.

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Übernimmt der Arbeitgeber aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn. Der Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, auf die Verwarnungsgelder Lohnsteuer zu bezahlen. (jlp, 10.06.05) Bundesfinanzhof AktenzeichenVI R 29/00
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