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Reform des Fahrlehrerrechts: Verkehrsgerichtstag beschließt Empfehlungen

29.01.2016 11:39 Uhr
Reform des Fahrlehrerrechts: Verkehrsgerichtstag beschließt Empfehlungen
Zwei Tage hat der Arbeitskreis intensiv und teils auch sehr leidenschaftlich diskutiert
© Foto: Sylke Bub

A1 und C oder A1 und D künftig Voraussetzung für die Fahrlehrerlaubnis der Klassen B/BE, Änderungen bei der Fahrlehrerausbildung und bei der Fahrschulüberwachung - die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags stehen.

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Nach zwei Tagen sehr intensiver Diskussion hat der Arbeitskreis VII "Reform des Fahrlehrerrechts" seine Empfehlungen an den Gesetzgeber beschlossen:

"Das Fahrlehrerrecht muss reformiert werden.

Für den Zugang zum Fahrlehrerberuf ist das Mindestalter von derzeit 22 Jahren auf 21 Jahre zu senken. Die Anhebung vom Hauptschulabschluss auf den mittleren Bildungsabschluss ist vorzunehmen. In Einzelfällen muss dabei auch Bewerber(inne)n mit anderen Qualifikationen der Zugang zum Fahrlehrerberuf ermöglicht werden. Neben der Klasse BE müssen nur noch die Klassen A1 und C oder A1 und D nachgewiesen werden.

In der Ausbildung muss der Erwerb pädagogischer Kompetenzen einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auffassung, dass dies eine deutliche Verlängerung der Ausbildungszeit sowohl in der Fahrlehrerausbildungsstätte als auch in der Ausbildungsfahrschule bedingt. Die fahrpraktische Prüfung muss vor Beginn der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte bestanden werden. Das Berichtsheft zu Reflexion der praktischen Ausbildung ist beizubehalten; seine Bedeutung und Kontrolle sind gesetzlich konkreter zu fassen.

Die Ausbildung der Ausbildungsfahrlehrer ist zu verbessern. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auffassung, dass eine Prüfung gesetzlich einzuführen ist.

Die Kooperationsmöglichkeiten von Fahrschulen sind zu verbessern. Die mögliche Zahl von Zweigstellen ist angemessen anzuheben. Dabei sind Verantwortlichkeiten und Kontrollmöglichkeiten klar zu regeln.

Zur Entbürokratisierung des Fahrschulbetriebs sind Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten auf das absolut Notwendige zu beschränken. Die Mehrheit des Arbeitskreises ist der Auffassung, dass der Tagesnachweis abzuschaffen ist.

Beschäftigungsverhältnisse mit freien Mitarbeitern sind gesetzlich auszuschließen.

Die Fahrschulüberwachung ist unter stärkerer Berücksichtigung pädagogischer Aspekte durchzuführen und bundesweit zu vereinheitlichen."

Der Arbeitskreis positionierte sich damit zum Teil deutlich gegen die Pläne des Gesetzgebers. So hatte sich der Bund-Länder-Fachausschuss von Anfang an für einen ersatzlosen Wegfall der Fahrerlaubnisklassen A und CE als Voraussetzung für die Fahrlehrerlaubnis der Klassen B/BE ausgesprochen. Ersatzlos gestrichen werden sollte auch die Pflicht zur Führung des Berichtsheftes.

Für eine Änderung der Automatikbeschränkung hatte Dr. Thomas Kirschner vom Landesverkehrsministerium Baden-Württemberg gleich in seinem Eingangsvortrag wenig Hoffnung gemacht. Mit dem Wegfall des Automatikeintrags im Führerschein sollte die Elektromobilität gefördert werden. Geregelt werden muss das aber auf EU-Ebene. Und derzeit halte die EU-Kommission an der Beschränkung fest, so Kirschner. Dieser Punkt wurde deshalb nicht weiter besprochen.

Andere vom Gesetzgeber geplante Punkte, die diskutiert wurden, wie etwa ein Wegfall der Pflicht zum Preisaushang und die Möglichkeit der Bildung von Gemeinschaftsfahrschulen unterschiedlicher Klassen, wurden nicht in die Empfehlung aufgenommen, um sie nicht zu überfrachten.

Audsführliche Infos rund um den Verkehrsgerichtstag gibt es in der März-Ausgabe der "Fahrschule".

(bub)

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